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Der Fonds wird einen Erstausgabezeitraum haben, in dem Anleger vor der Auflegung des Fonds Zeichnungen vornehmen können.
* Die Schlussabrechnung für den Erstausgabezeitraum für Bar- oder Anteilstransaktionen muss bis zum 18. April 2024 erfolgen.
Am Ende des Erstausgabezeitraums stellen der Verwaltungsrat oder die Verwaltungsgesellschaft fest, ob die während des Erstausgabezeitraums eingegangenen Zeichnungen unzureichend sind, um das Portfolio des Fonds in Übereinstimmung mit seinem Anlageziel und seiner Anlagepolitik aufzubauen.
In diesem Fall kann der Verwaltungsrat/die Verwaltungsgesellschaft entscheiden, dass der Fonds nicht aufgelegt wird. Die von den Anlegern im Rahmen des Erstausgabezeitraums gezahlten Zeichnungsbeträge werden gemäß den Bestimmungen dieses Prospekts so bald wie möglich in der betreffenden Währung auf Risiko und Kosten des jeweiligen Antragstellers zurückerstattet (ohne Zinsen).
Das Basisinformationsblatt (Key Information Document, KID) ist für die verfügbaren Anteilsklassen nachstehend aufgeführt.
Weitere Informationen über den Fonds sind im nachstehenden Prospekt zu finden.
Derzeit liegen keine ausreichenden Daten vor, um einen Hinweis auf die frühere Wertentwicklung dieser Anteilsklassen zu geben.
Mit diesem Fonds verbundene Hauptrisiken: